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JETZT: Bis zu 45 % BAFA-Förderung für den Austausch einer Ölheizung gegen eine Wärmepumpe
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) belohnt den Einbau einer effizienten Wärmepumpe mit attraktiven Fördersummen aus dem Marktanreizprogramm (MAP). Das MAP dient besonders der Modernisierung bereits bestehender Gebäude und somit dem Heizungstausch. Im Neubau werden lediglich besonders innovative und effiziente Wärmepumpenanlagen gefördert.
Die wichtigsten Änderungen zum 01. Januar 2020:
Umstellung auf eine Anteilsförderung: Für die Errichtung einer Wärmepumpe und den dazugehörigen notwendigen Umfeldmaßnahmen beträgt die Förderung sowohl im Bestand als auch im Neubau 35 Prozent der förderfähigen Kosten. Durch eine Austauschprämie erhöht sich die Anteilsförderung beim Ersatz einer Ölheizung auf 45 Prozent der förderfähigen Kosten. Weitere Bonusförderungen gibt es nicht mehr. Die technischen Anforderungen sind gleichgeblieben.
Förderung auch für Wärmepumpen, die nur die Bereitstellung der Raumheizung übernehmen - selbst wenn die Warmwasserbereitung nicht über Erneuerbare Energien erfolgt (z.B. mit Durchlauferhitzer)
Zu den förderfähigen Anlagenkosten zählen die Kosten für die Anschaffung der Wärmequelle einer Wärmepumpenanlage, die Erstellung und Anbindung der Quelle an die Wärmepumpenanlage inklusive aller dafür erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialien für Erdsondenbohrungen (auch Probebohrungen) und andere Erdwärmesysteme.
Ausweitung der Förderung auf Hybridheizungen (Gas- sowie EE-Hybrid)
Verlängerung des Bewilligungszeitraums auf 12 Monate.
Weitere Informationen finden Sie in dem Merkblatt Förderfähige Kosten auf dieser Seite oder auf der Webseite des BAFA www.bafa.de
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